1.1 Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche rechtlichen Beziehungen
zwischen Kleiner Racker, Elena Helmer, Wüllener Straße 5, 48691 Vreden (nachfolgend
„Kleiner Racker“) und den Kundinnen, die Verkaufsflächen anmieten oder Waren über
die bereitgestellten Flächen zum Verkauf anbieten.
1.2 Sprachform
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die weibliche Form
verwendet. Sie bezieht sich gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter.
1.3 Abrufbarkeit der AGB
Die jeweils gültige Version dieser AGB kann jederzeit im Geschäft eingesehen oder
online unter www.kleinerracker-vreden.de abgerufen werden. Vor Abschluss eines
Vertrages wird jeder Kundin ausreichend Gelegenheit gegeben, die Bedingungen zur
Kenntnis zu nehmen.
1.4 Vorrang individueller Absprachen
Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
1.5 Änderung der AGB
Kleiner Racker ist berechtigt, diese AGB bei berechtigtem Anlass anzupassen oder zu
ergänzen. Über Änderungen wird die Mieterin mindestens vier Wochen im Voraus per EMail informiert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch, gelten die Änderungen
als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird ausdrücklich hingewiesen.
2. Zustandekommen des Mietverhältnisses
2.1 Mietvertrag
Ein Mietvertrag über ein Verkaufsregal kommt zwischen der jeweiligen Mieterin und
Kleiner Racker zustande. Die Buchung kann entweder online oder direkt im
Ladengeschäft erfolgen.
2.2 Nutzung der Plattform „Zellr“
Zur Buchungs- und Kundenverwaltung wird die Plattform „Zellr“ genutzt. Ergänzend
gelten die AGB sowie Datenschutzbestimmungen von Zellr, abrufbar unter
www.zellr.com. Kleiner Racker übernimmt keine Haftung für Fehler und Schäden durch
den Anbieter „Zellr“.
2.3 Buchungsvorgang
Ein Mietverhältnis über einen Verkaufsstand entsteht, wenn die Mieterin über die
Website von Kleiner Racker den Buchungsprozess startet und darüber auf das externe
Buchungssystem Zellr gelangt. Dort wählt sie das gewünschte Regal sowie den
Mietzeitraum aus und gibt anschließend ein verbindliches Buchungsangebot ab.
Die jeweils geltenden Mietpreise werden im Verlauf des Buchungsvorgangs vorab
angezeigt und sind für die Mieterin jederzeit einsehbar. Mit Abschluss der Buchung erklärt sich die Mieterin zugleich mit den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Kleiner Racker einverstanden.
Unabhängig davon kann die Reservierung eines Verkaufsstandes auch direkt im
Geschäft vorgenommen werden; auch in diesem Fall erfolgt die Buchung nach
demselben organisatorischen Ablauf.
2.4 Verkauf im eigenen Namen
Der Verkauf der Waren erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Mieterin.
Kleiner Racker stellt lediglich die Verkaufsfläche zur Verfügung und ist nicht
Vertragspartnerin der Käuferinnen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Preise
Die jeweils gültigen Preise für Regalmieten und Zusatzleistungen sind im Geschäft oder unter www.kleinerracker-vreden.de einsehbar. Alle Beträge verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Zahlungsarten
Die Zahlung der Miete erfolgt mittels:
Überweisung
PayPal
Kreditkartenzahlung über Stripe
EC- oder Kreditkarte im Ladengeschäft
3.3 Zusatzkosten bei Zahlungsproblemen
Entstehen durch fehlgeschlagene Zahlungen oder Rückbuchungen zusätzliche Kosten, trägt diese die Mieterin, sofern sie dies zu vertreten hat.
3.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Kleiner Racker berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
3.5 Fälligkeit
Die vereinbarte Mietgebühr ist mit Abschluss des Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig.
Sofern im Einzelfall ein abweichender, kalendermäßig festgelegter Zahlungstermin
vereinbart wurde, gerät die Mieterin bereits mit Überschreitung dieses Termins
automatisch in Zahlungsverzug.
Im Falle eines Verzugs ist Kleiner Racker berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu verlangen.
Die Geltendmachung weitergehender Schäden aufgrund des Zahlungsverzugs bleibt
hiervon unberührt.
4. Nutzung der Verkaufsflächen
4.1 Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt sieben aufeinanderfolgende Öffnungstage. Abweichende Zeiträume bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
4.2 Zulässige Waren
Die von der Mieterin angebotenen Artikel dürfen ausschließlich dem Bereich der Baby- und Kinderwaren zuzuordnen sein.
Zulässig sind insbesondere:
Kleidung (Größen 40–176)
Schuhe
Spielzeug
Accessoires
Elektronikartikel
weitere Baby- und Kinderausstattung
Umstands- und Stillkleidung
Nicht gestattet sind u. a.:
Gesetzes- oder konzeptwidrige Waren
Lebensmittel, Pflanzen, Waffen, Betäubungsmittel
Erotikartikel
gefälschte Produkte
Gefahrstoffe, Flüssigkeiten, Gase
lebende Tiere
illegal erlangte Artikel
gezielt zum Weiterverkauf beschaffte Neuware von Drittanbietern
bis zu zwei Artikel an aktuellen Themen- oder Saisonständern
bis zu zwei Großartikel auf gekennzeichneten Flächen. Großartikel müssen gemeinsam mit dem Personal von Kleiner
Racker im vorgesehenen Verkaufsbereich platziert werden.
Die Mieterin ist verpflichtet, diese Artikel nach Ende der Mietzeit selbst aus diesen Bereichen wieder
abzuholen.
4.4 Zustand der Waren
Die Mieterin verpflichtet sich, alle Artikel vor dem Einstellen sorgfältig zu prüfen.
Kleidung muss sauber und gewaschen sein; geringe Mängel an Artikeln sind deutlich zu
kennzeichnen.
Kleiner Racker kann ungeeignete Waren vom Verkauf ausschließen.
4.5 Eigentum und Rechte
Mit der Einstellung der Ware versichert die Mieterin, Eigentümerin der Artikel zu sein
und keine Rechte Dritter zu verletzen.
4.6 Gestaltung und Pflege
Die Kundin trägt die Verantwortung für ihren Stand während der gesamte Mietdauer und
kann jederzeit neue Artikel ergänzen. Zusätzliche Preisschilder können bei Bedarf
gedruckt werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, einen Service zu buchen, bei dem der Stand täglich von
Kleiner Racker aufgeräumt wird.
4.7 Sicherheit der Regalflächen
Auf den obersten Regalbogen dürfen keine Gegenstände mit Rädern gestellt werden,
um ein Herunterfallen zu verhindern.
Kleiner Racker ist berechtigt, Artikel, die herunterfallen könnten oder zu schwer sind,
vom obersten Regal zu entfernen oder aus Sicherheitsgründen im Regal entsprechend
umzustellen.
4.8 Überfüllung
Kleiner Racker ist berechtigt, bei übermäßiger Befüllung des Regals eine Verringerung
der ausgestellten Artikel zu verlangen.
Besteht eine unmittelbare Gefährdung für Personen, Waren oder Inventar, darf Kleiner
Racker das Regal auch ohne vorherige Abstimmung teilweise oder vollständig räumen.
Die Mieterin wird hierüber im Anschluss informiert und ist verpflichtet, die betroffenen
Waren unverzüglich abzuholen.
4.9 Verbotene Gegenstände
Eigene Möbel, elektrische Geräte sowie bauliche Veränderungen am Regal sind nicht
gestattet.
Nach dem Einräumen müssen alle Transportbehältnisse wie Kisten oder Taschen
wieder entfernt werden.
Eine dauerhafte Lagerung von Gegenständen ist nicht gestattet.
4.10 Einräumen
Das Einräumen ist frühestens eine Stunde vor Ladenschluss am Vortag möglich. Zudem
darf am ersten Tag der Mietzeit eine halbe Stunde vor Ladenöffnung eingeräumt
werden.
Kleiner Racker ist berechtigt, den Stand ohne vorherige Ankündigung an eine andere
Person weiterzuvermieten, sofern der Kunde seinen Stand am ersten Tag der Mietdauer
nicht eingerichtet und darüber vorab nicht informiert hat.
4.11 Räumung
Das Regal ist am letzten Tag der Mietlaufzeit bis eine Stunde vor Ladenschluss
vollständig zu räumen. Die Regalräumung muss persönlich durch die Mieterin erfolgen
und ist nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises zulässig. Alternativ kann
die Mieterin eine dritte Person schriftlich bevollmächtigen.
Alle Preisschilder müssen an den Artikeln verbleiben. Das Personal von Kleiner Racker ist berechtigt, die zu entnehmenden Artikel zu
kontrollieren.
4.12 Nicht geräumte Regale
Wird das Regal nicht fristgerecht geräumt, übernimmt Kleiner Racker die Einlagerung
der verbleibenden Waren gegen ein entsprechendes Entgelt.
Erfolgt keine Abholung innerhalb von zehn Tagen nach Mietende, gilt das Eigentum
gemäß § 959 BGB als aufgegeben.
4.13 Preisauszeichnung
Für die Preisauszeichnung sind ausschließlich die von Zellr generierten BarcodeEtiketten zu verwenden. Sie müssen gut sichtbar an der Ware befestigt werden.
Änderungen an Preisen erfordern neue Etiketten
4.14 Kennzeichnung
Die Etiketten müssen Angaben zur Produktart, Marke und Größe enthalten. (z. B. Hose,
Herstellername, Gr. 62) Allgemeine Beschreibungen wie „Kleidung“ oder „Schuhe“
gelten nicht als korrekte Beschreibung des Artikels.
4.15 Fundsachen
Gefundene Artikel ohne Etikett werden sieben Tage im Bereich „Fundsachen“
aufbewahrt und bei Nicht-Abholung gespendet.
4.16 Rabatte
Auf Wunsch kann jederzeit während der Miete ein Gesamtrabatt von 25 %, 50 % oder 75
% eingerichtet werden. Der gewünschte Rabatt muss mindestens einen Tag vor Beginn der Aktion über das Anfrageformular auf der Website www.kleinerracker-vreden.de
angemeldet werden.
4.17 Gewerbliche Verkäuferinnen
Für gewerbliche Verkäuferinnen im Sinne des § 14 BGB liegt die Verantwortung für die
steuerliche Behandlung der erzielten Verkäufe ausschließlich bei der Mieterin. Kleiner
Racker übernimmt keine steuerliche Beratung.
Umsatzsteuer wird nur auf Mieten, Provisionen und zusätzliche gebuchte Leistungen
erhoben.
5. Verkaufsabwicklung und Auszahlung
5.1 Provision
Für vermittelte Verkäufe behält Kleiner Racker eine Provision ein, deren Höhe sich aus
der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Sie wird nach der Mietlaufzeit vom Verkaufserlös
abgezogen.
5.2 Auszahlung
Die Auszahlung der Verkaufserlöse erfolgt binnen sieben Werktagen nach Mietende
abzüglich Provisionen und offener Forderungen.
5.3 Auszahlungsart
Die Auszahlung kann per Überweisung oder PayPal erfolgen, sofern die erforderlichen
Daten korrekt im Kundenkonto hinterlegt sind.
5.4 Verfall des Anspruchs
Kann eine Auszahlung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Mietzeit aufgrund
fehlender oder fehlerhafter Kontodaten nicht erfolgen, behält sich Kleiner Racker das
Recht vor, den Auszahlungsanspruch nach einer schriftlichen Mahnung mit
Fristsetzung gemäß §§ 195 ff. BGB verfallen zu lassen.
6. Vertragsabschluss, Rücktritt und Kündigung
6.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Anmietung einer Regalfläche kommt zustande, sobald die Buchung
über das Zellr-System oder vor Ort im Laden verbindlich vorgenommen und von Kleiner
Racker bestätigt wurde.
6.2 Zahlungspflicht
Die Buchung verpflichtet zur vollständigen Zahlung der Mietgebühr.
Eine Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme des Regals ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
6.3 Stornierung durch die Mieterin
Kostenfreier Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn
Bei Stornierung 7–13 Tage vor Mietbeginn werden 50 % der Mietkosten erstattet
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail) und gelten erst nach
Bestätigung durch Kleiner Racker.
Maßgeblich ist der Eingang der Mitteilung.
6.4 Rücktritt durch Kleiner Racker
Kleiner Racker kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
• die Mietzahlung nicht rechtzeitig eingeht,
• falsche oder unvollständige Daten angegeben wurden,
• die Mieterin gegen Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt,
die angebotene Ware gegen ethische Grundsätze oder das Geschäftskonzept
verstößt.
6.5 Fristlose Kündigung
Kleiner Racker kann den Vertrag auch nach Mietbeginn fristlos kündigen bei:
• vorsätzlicher oder wiederholter Platzierung ungeeigneter oder verbotener
Waren,
• mutwilliger Beschädigung von Regal, Inventar oder fremder Ware,
• unerlaubten Eingriffen in das Kassensystem oder betrügerischen Handlungen.
6.6 Folgen der fristlosen Kündigung
Bei fristloser Kündigung endet die Regalnutzung sofort. Die Ware ist innerhalb von 48
Stunden abzuholen. Erfolgt keine Abholung, gelten die Regelungen gemäß Absatz 4.12.
6.7 Erstattungsanspruch
Ein Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung der Mietgebühr besteht bei Kündigung durch Kleiner Racker nicht.
6.8 Kündigung ohne Verschulden
Wird der Vertrag aus Gründen gekündigt, die nicht von der Mieterin verursacht wurden
(z. B. technische oder organisatorische Nichtverfügbarkeit), werden bereits geleistete
Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadenersatz, bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Kleiner Racker.
7. Käuferinnenrechte
7.1 Keine Gewährleistung
Kleiner Racker übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Beschaffenheit
der von der Mieterin angebotenen Waren.
Die Mieterin ist allein für die Qualität ihrer Artikel verantwortlich.
7.2 Sicherheitsrelevante Artikel
Für die Sicherheit und Funktionalität von Artikeln wie Kinderwagen, Kindersitzen oder
ähnlichen Produkten übernimmt Kleiner Racker keine Garantie oder Gewährleistung,
da es sich nicht um eigene Produkte handelt und diese vor dem Verkauf nicht von
Kleiner Racker geprüft werden.
7.3 Haftung
Kleiner Racker haftet gegenüber Käuferinnen nicht für Unzufriedenheit, Rücksendungen
oder Mängel der Artikel – auch nicht für Schäden oder Mängel, die später festgestellt
werden. Rückgaben und Umtausch gekaufter Artikel sind ausgeschlossen.
8. Haftung und Versicherung
8.1 Haftungsausschluss
Kleiner Racker haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Ware durch z.
B. Feuer, Wasser, Ungeziefer oder Vandalismus, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Risiko durch Dritte
Die Regalflächen befinden sich in öffentlich zugänglichen Räumen.
Kleiner Racker trägt kein Risiko für Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder
unsachgemäße Handhabung durch Dritte (z. B. Kundschaft).
Im Laden findet eine Kameraüberwachung statt, diese dient jedoch nur der allgemeinen
Sicherheit und ersetzt keine Warensicherung.
Eine gesonderte Versicherung der Waren durch Kleiner Racker erfolgt nicht.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, eine geeignete Versicherung für Schäden
durch Feuer, Wasser oder Einbruch abzuschließen oder zu prüfen, ob ein
entsprechender Versicherungsschutz bereits besteht.
8.3 Verkaufserfolg
Preisgestaltung und Verkaufserfolg liegen in der Verantwortung der Mieterin.
9. Datenschutz
9.1 Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der
geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere DSGVO und BDSG.
9.2 Zweckbindung
Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet.
Weitere Informationen sind unter www.kleinerracker-vreden.de/datenschutz abrufbar.
10. Mängelrüge
Die Mieterin ist verpflichtet, erkennbare Mängel an dem überlassenen Regal oder am
bereitgestellten Zubehör unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von zwei
Werktagen nach Beginn der Mietdauer – schriftlich oder per E-Mail an Kleiner Racker zu
melden.
Spätere Meldungen von offensichtlichen Schäden können nicht berücksichtigt werden. Stellt sich eine Mängelmeldung als berechtigt heraus, wird Kleiner Racker nach
eigenem Ermessen:
• den Mangel beheben,
• das betroffene Objekt austauschen oder
• eine angemessene Ersatzleistung anbieten.
11. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ahaus.
12.3 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
12.4 Streitbeilegung
Kleiner Racker nimmt an Verfahren zur Streitbeilegung vor
Verbraucherschlichtungsstellen weder freiwillig teil noch ist dazu verpflichtet.